Das GwG - Geldwäschegesetz

Im Jahr 2012 wurde das deutsche Geldwäschegesetz erstmals auf den Weg gebracht. Hintergrund ist die europäische Geldwäscherichtlinie, die seit 1991 in mehreren Stufen jeweils verschärft wurde. 

Wurden in den ersten Umsetzungen noch vor allem Banken und Finanzinstitute an die Kandare genommen, hat es der Staat mittlerweile geschafft, das komplette Risiko von Geldwäsche und eventueller Terrorismusfinanzierung auf die Privatunternehmen abzuwälzen. So sind seit den neuesten Versionen des Geldwäschegesetzes normale Unternehmen haftbar, die im täglichen Geschäftsverkehr Gelder aus Straftaten oder sonstiger illegaler Erwirtschaftung in den Wirtschaftskreislauf zurückbringen.

Im Kern zielt das Geldwäschegesetz auf mehrere zentrale Punkte ab:

Regelmäßige Verschärfungen des Gesetzes

Ein wichtiges Merkmal des Gesetzes ist die regelmäßige Verschärfung der Geldwäschegesetze. Wie paradiesisch einfach konnten wohl Verbrecher früher ihr Geld in den legalen Kreislauf schleusen, wenn die Regierungen sich heute zu solch drastischen Maßnahmen hinreißen lassen, die quasi jedes Unternehmen im Markt betreffen? 

Fairerweise muss man erwähnen, dass nicht die Güterhändler wie z. B. Autohändler im Hauptfokus stehen, sondern eher als Kollateralschaden die nun geltenden Gesetze mittragen müssen.

Schwerpunkt liegt auf der Finanz- und Immobilienbranche - Autohändler sind Kollateralschaden

Der Schwerpunkt der Geldwäsche-Gesetzgebung liegt in der Fokussierung auf Banken, Zahlungsdiensteabwickler und die Immobilienbranche. Dort ist es möglich, sehr große Summen in einzelnen Transaktionen in den Geldkreislauf einzuschleusen.

Nichtsdestotrotz: Autohäuser und andere Güterhändler müssen ebenso vorsorgen und die Richtlinien des GwG umsetzen bzw. beachten.